Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 1.1.2024)

1. Allgemeines

1.1. Die Volkssternwarte Drebach (im Folgenden Einrichtung genannt) ist eine öffentliche Kultur- und Bildungseinrichtung der Gemeinde Drebach und beherbergt das Zeiss-Planetarium und die Sternwarte.

1.2. Die Veranstaltungen (Benutzungen) der Einrichtung umfassen öffentliche Veranstaltungen, Vorträge und ähnliches.

2. Benutzer

Die Veranstaltungen der Einrichtung stehen grundsätzlich jedermann offen.

3. Veranstaltungszeiten / Öffnungszeiten

Die öffentlichen Veranstaltungstermine werden durch Aushang, im Programmheft und im Internet unter www.sternwarte-drebach.de bekannt gegeben. Privatpersonen und Gruppen können jederzeit eine Exklusiv- Veranstaltung nach Voranmeldung buchen. Die Buchung für Exklusiv-Veranstaltungen ist während der Büroöffnungszeiten von Dienstag bis Freitag zwischen 9-12 und 13-15 Uhr (nur werktags) möglich.

4. Anmeldung

4.1. Bei öffentlichen Veranstaltungen lt. Veranstaltungsplan ist eine Anmeldung nicht erforderlich, aber aus Platzgründen empfehlenswert. Reservierungen bzw. Anmeldungen werden zu den ausgewiesenen Büroöffnungszeiten entgegengenommen.

4.2. Reservierte Karten werden nur bis 15 Minuten vor Veranstaltungsbeginn zurückgelegt. Danach erlischt der Anspruch auf die reservierten Karten. Bereits gekaufte Karten verlieren nach Veranstaltungsbeginn ihre Gültigkeit.

4.3. Die Einrichtung führt neben den öffentlichen Veranstaltungen auch Exklusiv-Veranstaltungen nach Voranmeldung durch. Dafür ist eine Anmeldung erforderlich.

4.4. Mit der Annahme einer Anmeldung zu einer Veranstaltung durch die Einrichtung kommt ein Vertrag zwischen dem Teilnehmer und der Einrichtung zustande. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs entsprechend der jeweiligen Veranstaltungskapazität berücksichtigt.

4.5. Wird die Anmeldung angenommen, ist sie verbindlich und verpflichtet zur Entrichtung der ausgewiesenen Benutzungsgebühr (festgelegte Eintrittspreise). Eine zusätzliche schriftliche Bestätigung der Anmeldung erfolgt in der Regel nicht. Durch die Einrichtung erfolgt nur dann eine Benachrichtigung, wenn eine Veranstaltung ausfallen sollte oder eine Terminänderung der Veranstaltung notwendig wird.

4.6. Personenbezogene Daten werden von der Einrichtung in keinem Fall an Dritte weitergegeben.

5. Gebühren

5.1. Für die Teilnahme an Veranstaltungen der Einrichtung sind Gebühren (festgelegte Eintrittspreise) zu entrichten. Die Bezahlung der Gebühren erfolgt in der Regel vor Veranstaltungsbeginn durch Barzahlung.

5.2. Gutscheine für Veranstaltungen der Einrichtung können an der Kasse durch Barzahlung erworben werden. Werden Gutscheine telefonisch angefordert, erfolgt der Versand erst nach Zahlungseingang.

6. Voraussetzungen für die Durchführung von Veranstaltungen

6.1. Öffentliche Veranstaltungen können in der Regel nur stattfinden, wenn eine erforderliche Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen erreicht wird. Die Einrichtung kann Veranstaltungen wegen zu geringer Beteiligung absagen.

6.2. Bei öffentlichen Veranstaltungen, die auf Wunsch der Interessenten mit einer geringeren Teilnehmerzahl (< 10) durchgeführt werden, kann die Einrichtung eine Kürzung der Veranstaltungszeit bei gleichbleibender Gebühr vornehmen.

6.3. Bei Privat/Exklusiv-Veranstaltungen, die einen Mindesteintrittpreis von 90,00 Euro (Kita- und Schulveranstaltungen) und 150,- Euro (Mo-Fr), 180,- Euro (Sa-So) oder 190,- Euro (Feiertag) auf Grund der Teilnehmerzahl nicht überschreiten, wird ein Pauschalbetrag in mindestens dieser Höhe fällig.

6.4. Die Einrichtung behält sich vor, aus Kapazitätsgründen die Höchstzahl der Teilnehmer an Veranstaltungen zu beschränken. Weiterhin kann die Einrichtung die Teilnahme an Veranstaltungen von bestimmten Voraussetzungen (Kinder ab 4 Jahre) abhängig machen.

7. Rücktritt durch die Einrichtung

Die Einrichtung kann wegen zu geringer Teilnehmerzahl, Ausfall eines Vortragenden, Ausfall der Technik oder aus anderen Gründen eine Veranstaltung absagen und damit vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die Einrichtung sind ausgeschlossen.

8. Rücktritt durch die Teilnehmer/Gebührenrückerstattung

8.1. Abmeldungen werden bis zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn in der Einrichtung kostenlos entgegengenommen.

8.2. Bei Nichtteilnahme an der jeweiligen Veranstaltung ohne vorherige rechtzeitige Abmeldung wird die volle Benutzungsgebühr zur Zahlung fällig. Ein Fernbleiben von der Veranstaltung gilt nicht als Rücktritt.

9. Sonstige Bestimmungen

9.1. Für entstandene Beschädigungen durch Teilnehmer/Besucher haftet der Verursacher.

9.2. Aus Brandschutzgründen ist das Rauchen in der Einrichtung nicht gestattet.

9.3. Die Haftung der Einrichtung als Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

9.4. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Dies gilt ebenfalls für alle angebrachten Benutzerhinweise.

9.5. Tiere dürfen nicht mit in die Einrichtung gebracht werden.

9.6. Jeder Benutzer hat sich so zu verhalten, dass andere Benutzer nicht gestört oder beeinträchtigt werden.